Für die Fahrerlaubnisbehörde
Du brauchst
- ein Passbild (biometrisch)
- einen Sehtest
- Erste Hilfe (neu, 9 Unterrichtseinheiten oder höhere Ausbildung)
- Alter 18 (17)
- Antrag für die Fahrerlaubnis (bei uns im Büro)
Von den Begleitpersonen
- Kopie Personalausweis und Führerschein
- extra Antrag (bei uns im Büro)
Theorieausbildung
Grundstoff 12 Themen, bei Erweiterung nur 6 Themen
Zusatzstoff 4 Themen
Theorie Prüfung
Praktische Ausbildung
Übungsstunden ca. 12 bis 32 (nach deinen Fähigkeiten und Fertigkeiten)
5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten
praktische Prüfung
Fahrerlaubnisklasse B
oder Autoführerschein, Fleppen, Lappen, Pkw-schein Autofahrerlaubnis, BF17 usw.
Diese Fahrzeuge darfst Du fahren
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
- mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen
außer dem Fahrzeugführer,
auch mit Anhänger
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
- mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt
- die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt zum Führen von Fahrzeugen der Klassen AM und L
BF17 Begleitpersonen
- 30 Jahre oder älter
- in den letzten 5 Jahren ununterbrochen Besitz der Klasse B
- maximal 1 Punkt in Flensburg im Fahreignungsregister