Für die Fahrerlaubnisbehörde
Du brauchst
- ein Passbild (biometrisch)
- einen Sehtest (Augenärztliches Gutachten)
- Erste Hilfe (neu, 9 Unterrichtseinheiten oder höhere Ausbildung)
- Alter 18
- ein Betriebs oder arbeitsmedizinisches Gutachten
- Antrag für die Fahrerlaubnis (bei uns im Büro)
Theorieausbildung
Grundstoff 12 Themen, bei Erweiterung nur 6 Themen
Zusatzstoff 6 Themen C1 bzw. 10 Themen C1E
Theorie Prüfung
Praktische Ausbildung
in einem gemeinsamen Ausbildungsgang C1 + C1E
Übungsstunden ca. 6 bis 19 (nach deinen Fähigkeiten und Fertigkeiten)
1 Überlandfahrten C1 3 Überlandfahrten C1E
1 Autobahnfahrten C1 1 Autobahnfahrten C1E
0 Nachtfahrten 2 Nachtfahrten C1E
praktische Prüfung C1
praktische Prüfung C1E
nur C1
Übungsstunden ca. 5 bis 15 (nach deinen Fähigkeiten und Fertigkeiten)
3 Überlandfahrten
1 Autobahnfahrten
1 Nachtfahrten
praktische Prüfung
Fahrerlaubnisklasse C1
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D) mit
mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr
als 7.500kg und
gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer
dem Fahrzeugführer,
auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von
nicht mehr als 750 kg.
Fahrerlaubnisklasse C1E
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit
einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr 3.500 kg und
zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12.000 kg.
Zugfahrzeug der Klasse C1 in Kombination mit
Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse
von mehr als 750 kg und
zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12.000 kg.