Fahrerlaubnisklasse AM                
das könnten deine Fahrzeuge sein                  

Für die Fahrerlaubnisbehörde

Du brauchst 

- ein Passbild (biometrisch)

- einen Sehtest

- Erste Hilfe (neu, 9 Unterrichtseinheiten oder höhere Ausbildung)

- Antrag für die Fahrerlaubnis (bei uns im Büro)


Theorieausbildung

Grundstoff 12 Themen

Zusatzstoff 2 Themen

Theorie Prüfung


Praktische Ausbildung

Übungsstunden ca. 6 bis 20 (nach deinen Fähigkeiten und Fertigkeiten)

praktische Prüfung


Fahrerlaubnisklasse AM

oder Mopedschein, Simson fahren, Roller Fahrerlaubnis

kurz:   max 50cm³ und 45 km/h (DDR Moped laut Einigungsvertrag)

Diese Fahrzeuge darfst du fahren

leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52),

dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52),

leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52).

L1e

Zweirädriges Kraftfahrzeug (Kleinkraftrad) mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und Hubraum bis zu 50 cm³ oder bis zu 4 kW bei Elektromotoren

Unterklasse: L1-eA: Fahrrad mit Antriebssystem

Unterklasse: L1-eB: zweirädriges Kleinkraftrad

L2e

Dreirädriges Kraftfahrzeug (Kleinkraftrad) mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und Hubraum bis zu 50 cm³ oder bis zu 4 kW bei Elektromotoren oder bei anderen Verbrennungsmotoren

L6e

Vierrädriges Leichtkraftfahrzeug mit einer Leermasse bis zu 350 kg (ohne Batterien bei Elektrofahrzeugen) mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und Hubraum bis zu 50 cm³ oder 4 kW bei anderen Verbrennungsmotoren oder Elektromotoren