Für die Fahrerlaubnisbehörde
Du brauchst
- ein Passbild (biometrisch)
- einen Sehtest
- Erste Hilfe (neu, 9 Unterrichtseinheiten oder höhere Ausbildung)
- Antrag für die Fahrerlaubnis (bei uns im Büro)
Theorieausbildung
Grundstoff 12 Themen
Zusatzstoff 2 Themen
Theorie Prüfung
Praktische Ausbildung
Übungsstunden ca. 6 bis 20 (nach deinen Fähigkeiten und Fertigkeiten)
praktische Prüfung
Fahrerlaubnisklasse AM
oder Mopedschein, Simson fahren, Roller Fahrerlaubnis
kurz: max 50cm³ und 45 km/h (DDR Moped laut Einigungsvertrag)
Diese Fahrzeuge darfst du fahren
leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52),
dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52),
leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52).
L1e
Zweirädriges Kraftfahrzeug (Kleinkraftrad) mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und Hubraum bis zu 50 cm³ oder bis zu 4 kW bei Elektromotoren
Unterklasse: L1-eA: Fahrrad mit Antriebssystem
Unterklasse: L1-eB: zweirädriges Kleinkraftrad
L2e
Dreirädriges Kraftfahrzeug (Kleinkraftrad) mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und Hubraum bis zu 50 cm³ oder bis zu 4 kW bei Elektromotoren oder bei anderen Verbrennungsmotoren
L6e
Vierrädriges Leichtkraftfahrzeug mit einer Leermasse bis zu 350 kg (ohne Batterien bei Elektrofahrzeugen) mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und Hubraum bis zu 50 cm³ oder 4 kW bei anderen Verbrennungsmotoren oder Elektromotoren