Zur Ausbildung in dieser Klasse gibt es zwei Wege
Direkt Einstieg
Alter: 24 Jahre
Für die Fahrerlaubnisbehörde
Du brauchst
- ein Passbild (biometrisch)
- einen Sehtest
- Erste Hilfe (neu, 9 Unterrichtseinheiten oder höhere Ausbildung)
- Antrag für die Fahrerlaubnis (bei uns im Büro)
Theorieausbildung
Grundstoff 12 Themen, bei Erweiterung nur 6 Themen
Zusatzstoff 4 Themen
Theorie Prüfung
Praktische Ausbildung
Übungsstunden ca. 6 bis 20 (nach deinen Fähigkeiten und Fertigkeiten)
5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten
bei Erweiterung von A1 zu A
3 Überlandfahrten
2 Autobahnfahrten
1 Nachtfahrten
praktische Prüfung
zweiter Weg
Aufstieg zu A
Für die Fahrerlaubnisbehörde
Du brauchst
- ein Passbild (biometrisch)
- einen Sehtest
- Erste Hilfe (neu, 9 Unterrichtseinheiten oder höhere Ausbildung)
- Antrag für die Fahrerlaubnis (bei uns im Büro)
- Fahrerlaubnisklasse A2
Theorieausbildung
- Keine Theorie Ausbildung
- Keine Theorie Prüfung
Praktische Ausbildung
Übungsstunden ca.6 bis 10 (nach deinen Fähigkeiten und Fertigkeiten)
praktische Prüfung
Vor Ablauf der zweijährigen Frist nach § 15 Absatz 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung
ca. 4 bis 10 Üst (nach deinen Fähigkeiten und Fertigkeiten )
3 ÜL
2 AB
1 NF
Fahrerlaubnisklasse A
oder A Führerschein oder Großer Motorradführerschein oder für manche Mottorrad Führerschein 😉
Diese Fahrzeuge darfst Du fahren
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder
mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45
km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und
einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer
bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer
Leistung von mehr als 15 kW
die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt zum Führen von Fahrzeugen der
Klassen AM, A1 und A2