Krad, Motorradführerschein und Mopedschein          
und deine Ausbildungsfahrzeuge

Alles über den A Führerschein, Motorrad Fahrerlaubnis


Aufstieg zu A2 und A

Stufenführerschein für Krafträder

Wer zunächst die Fahrerlaubnis in einer weniger starken Leistungsklasse

erwirbt, erhält leichteren Zugang zur nächst höheren Fahrerlaubnisklasse

(Beispiel: Wer zunächst zwei Jahre Erfahrung in der Klasse A1 – Leichtkraftrad

bis 11 kW Leistung – sammelt, muss für den Zugang zur Klasse A2 – Kraftrad

bis 35 kW Leistung – nur noch eine praktische Prüfung ablegen, aber nicht

mehr eine theoretische). Damit wird ein Anreiz geschaffen, zunächst auf

weniger leistungsstarken Zweirädern Erfahrung zu sammeln.








B196

Um ein Kraftrad der Klasse A1 führen zu dürfen, müssen Interessierte 

  • seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnisklasse B besitzen, 
  • das Mindestalter von 25 Jahren erreicht haben und 
  • eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden (9 Unterrichtseinheiten zu 90 Minuten) absolviert haben, deren erfolgreicher Abschluss von einer Fahrlehrerin/einem Fahrlehrer bestätigt wurde.

Die Berechtigung wird durch die Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein dokumentiert. 

Nach Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein dürfen dann Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt, geführt werden. 
Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird jedoch keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, sodass mit dieser Berechtigung z. B. die Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV nicht möglich ist. Auch ist sichergestellt, dass mit dieser Berechtigung Leichtkrafträder im Ausland nicht geführt werden dürfen.